Funkscheine
Warum ist eine UKW-Sprechfunkanlage wichtig?
Im Seenotfall ist die UKW-Sprechfunkanlage der einzige Überlebenswichtige Kontakt zu anderen Schiffen, kein Handy dieser Welt ist in der Lage Kontakt zu anderen Schiffen aufzunehmen. Wichtige Wetter- und nautische Warnnachrichten, erhalten wir ebenso über die Funkanlage. Wenn sich an Bord eines Schiffes eine Funkanlage befindet, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen, andernfalls darf er dieses nicht führen.
Was für ein Sprechfunkzeugnis benötigen wir beim Seefunk?
Beim Seefunk gibt es das “Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis“ SRC (Short Range Certificate) für die Teilnahme am UKW-Sprechfunk, der auf Yachten verwendet wird. Dieses Funkzeugnisse berechtigt die Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Seefunkdienst, jedoch nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Für dieses Sprechfunkzeugnisse erfolgt die praktische Prüfung an dem Geräte ausschließlich in englischer Sprache.
Was für ein Sprechfunkzeugnis benötigen wir im Binnenschifffahrtfunk?
Für den Binnenschifffahrtfunk benötigen wir das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtfunk (UBI) zum Bedienen und Beaufsichtigen von Schiffsfunkstellen. Es hat keine Gültigkeit beim Seefunk. Die Prüfung erfolgt nur in deutscher Sprache.
Welche Voraussetzungen für das Funkzeugnis brauchen wir?
- Es sind keine fachlichen Voraussetzungen nötig.
- Ein Sportbootführerschein ist nicht erforderlich!
- Das Mindestalter beträgt für das SRC und das UBI Funkzeugnis 15 Jahre.
- Für die SRC Prüfungen sind englische Kenntnisse (Schulenglisch) hilfreich.
Kursgebühren
UBI
130 €
je Teilnehmer
SRC
270 €
je Teilnehmer
Kombikurs
390 €
je Teilnehmer
Prüfungsgebühren
UBI
108,71 €
je Teilnehmer
SRC
127,88 €
je Teilnehmer
Ablauf
Genaue Informationen folgen in Kürze.
Ausbildungsorte
Theorie-Unterricht
71409 Schwaikheim
Klingwiesen 18
Donnerstag 19.15 Uhr